Katharina Schwalbach

Therapiekosten

Klarheit vor dem ersten Termin.

Damit Sie sich in Ruhe für den passenden Weg entscheiden können, finden Sie hier eine transparente Übersicht zu Kosten, Kostenerstattungsverfahren und Ausfallhonorar.

Wer sich für Psychotherapie entscheidet, verdient einen ruhigen, nachvollziehbaren Rahmen — auch finanziell.

Katharina Schwalbach

Grundsätzliches

Abrechnung & Rahmen

Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP). Die Höhe der Gesamtkosten richtet sich nach den erbrachten Leistungen und der Komplexität Ihres Anliegens. In der Kommunikation mit Kostenträgern begleite ich Sie gern.

Ein Hinweis zur Terminvergabe: Als Bestellpraxis halte ich Ihren Termin ausschließlich für Sie bereit. Bei Absage oder Verschiebung bis 48 Stunden vor dem Termin entstehen keine Kosten. Ein nicht rechtzeitig abgesagter oder verschobener Termin wird — sofern er nicht neu vergeben werden kann — als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.

Drei Wege der Finanzierung

Privatversichert, Selbstzahlend oder gesetzlich versichert.

01

Privatversicherte

Der Stundensatz für eine 50-minütige Sitzung bewegt sich je nach Aufwand im üblichen GOP-Rahmen. Hinzu kommen etwaige Kosten für flankierende Maßnahmen — etwa biographische Anamnese zu Beginn, Diagnostik, Auswertung von Testverfahren oder konsiliarische Absprachen mit behandelnden Ärztinnen und Ärzten. Abhängig vom individuellen Versicherungsvertrag übernehmen manche private Versicherungen die Kosten nur teilweise; in diesen Fällen ist eine Zuzahlung erforderlich.

02

Selbstzahlende

Für Selbstzahlende bleibt die Therapie auf Wunsch vollständig anonym. Es erfolgt keine Weitergabe von Informationen an die Krankenkasse. Das kann Vorteile bieten — etwa bei Bewerbungen im Staatsdienst oder beim Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung.

03

Gesetzlich Versicherte

Auch als Privatpraxis darf ich gesetzlich Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen behandeln — über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren. Weitere Informationen dazu finden Sie unten.

Für gesetzlich Versicherte

Das Kostenerstattungs­verfahren.

Wenn Sie trotz mehrfacher Anfrage keinen freien Therapieplatz bei approbierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Kassensitz — oder bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit Kassensitz — in zumutbarer Zeit oder Entfernung finden, kann Ihre gesetzliche Krankenkasse die Behandlung in meiner Praxis übernehmen. Voraussetzung: Sie stimmt der Behandlung vor Beginn schriftlich zu.

In der Regel sind drei Absagen erforderlich. Für Ihren Antrag benötigt die Krankenkasse die drei rechts stehenden Unterlagen — Sie können die Vorlagen direkt hier herunterladen.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Kosten für das Erstgespräch selbst tragen — eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse ist erst ab Genehmigung des Kostenerstattungsverfahrens möglich. Die Kosten entsprechen denen für Privatversicherte.

Nächster Schritt

Offene Fragen zur Finanzierung? Sprechen Sie mich gern an.

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